Grundsätzlich kann jede volljährige Person ein Testament verfassen. Wichtig ist, dass diese im Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Der Text muss eigenhändig und handschriftlich geschrieben und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Ratsam ist es, das Testament beim Notar anzufertigen und hinterlegen zu lassen. Vor allem wenn die gesetzliche Erbfolge allein nicht ausreicht, ist es sinnvoll ein Testament zu formulieren. Möglicherweise soll ein bestimmter Erbe mehr oder weniger vom Vermögen erhalten oder es sind spezielle Bedingungen oder Wünsche damit verbunden. In jedem Fall sollten die Erben über die Existenz des Testaments informiert sein.
Es ist hilfreich sich vor dem Verfassen professionell beraten zu lassen, denn oft können Probleme schon im Vorfeld vermieden werden. Das Ehepaar Berhorst informiert auch zu diesem Thema umfassend.